Funkenkammer
Teilchendetektor zum Nachweis elektrisch geladener Teilchen.
Funktionsweise In einer Funkenkammer liegt eine elektrische Spannung von mehreren zehntausend Volt zwischen parallelen Platten an. Dazwischen befindet sich ein Edelgas. Die angelegte Spannung ist nicht hoch genug, als dass Funken – also kleine Blitze – zwischen den Platten ohne fremde Hilfe entstehen könnten. Die Sache sieht anders aus, wenn sich ein geladenes Teilchen zwischen den Platten bewegt. Das geladene Teilchen bildet Ladungen im Gas und erleichtert so die Funkenbildung, die entlang der Bahn des Teilchens erfolgt. Um „Dauerfunken“ auszuschließen, wird zur Beruhigung der Kammer die Spannung immer nur für wenige Millisekunden angelegt und danach wieder abgesellt.
Entwicklung und Einsatz Funkenkammern wurden Anfang der 1960er Jahre entwickelt, aber nach 1970 durch andere Techniken ersetzt. Sie spielen in der aktuellen Forschung keine Rolle mehr.